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Tarif & Recht· 9 Min Lesezeit· Stand

BRTV Bauhauptgewerbe: Alle Lohngruppen und Tarife 2026

Kurzantwort

Der BRTV (Bundesrahmen-Tarifvertrag Bau) regelt die Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe in Deutschland. Er definiert sechs Lohngruppen von Bauhelfer (Lohngruppe 1, 16,50 €/Std.) bis Vorarbeiter (Lohngruppe 6, ca. 24,30 €/Std.). Zusätzlich regelt er 13. Monatsgehalt, Urlaubsanspruch über SOKA-Bau, Mindestlohn Bau und Schmutz-, Höhen- und Erschwerniszulagen. Der BRTV ist bundeseinheitlich, mit leichten Unterschieden zwischen West und Ost.

Was ist der BRTV Bauhauptgewerbe?

Der BRTV (Bundesrahmen-Tarifvertrag für das Baugewerbe) ist der zentrale Tarifvertrag für alle Beschäftigten im Bauhauptgewerbe — also Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Straßenbauer, Tiefbauer, Zimmerer, Eisenbahnbauer und vergleichbare Berufe. Er wird zwischen dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie / Zentralverband Deutsches Baugewerbe (Arbeitgeberseite) und der IG BAU (Arbeitnehmerseite) verhandelt. Der BRTV gilt für alle tarifgebundenen Betriebe der Bauhauptbranche — das sind in Deutschland etwa 75.000 Betriebe mit 850.000 Beschäftigten.

Welche Lohngruppen gibt es im BRTV?

Der BRTV unterscheidet sechs Lohngruppen — von Lohngruppe 1 (Bauhelfer, Mindestlohn Bau) bis Lohngruppe 6 (Vorarbeiter). Die Einstufung erfolgt nach Ausbildung und Tätigkeit, nicht nach Berufsjahren. Ein ausgebildeter Geselle wird in Lohngruppe 4 eingestuft, mit Zusatzqualifikationen oder Spezialisierungen in Lohngruppe 5. Vorarbeiter mit Personalverantwortung erhalten Lohngruppe 6.

LohngruppeStundenlohn West 2026Monatslohn (40h-Woche)Typische Tätigkeit
LG 1 — Bauhelfer16,50 €~ 2.860 €Ungelernte Hilfsarbeiten, Mindestlohn Bau
LG 2 — Fachwerker18,15 €~ 3.150 €Angelernte Bauarbeiten
LG 3 — Werker19,70 €~ 3.420 €Werker mit Berufserfahrung
LG 4 — Geselle21,80 €~ 3.780 €Ausgebildeter Maurer, Beton- oder Stahlbetonbauer
LG 5 — Spezialfacharbeiter23,15 €~ 4.020 €Mit Zusatzqualifikation
LG 6 — Vorarbeiter~ 24,30 €~ 4.220 €Vorarbeiter mit Personalverantwortung

Was sind die Besonderheiten des BRTV?

Im Gegensatz zu anderen Tarifverträgen hat der BRTV einige Besonderheiten — bedingt durch die Saisonarbeit im Bauhauptgewerbe und die hohe körperliche Belastung. Die wichtigsten Sonderregelungen: 1) Mindestlohn Bau liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn (16,50 € vs. 12,82 €) und gilt bundeseinheitlich, 2) 13. Monatsgehalt nach SOKA-Bau (voller Monatslohn), 3) Urlaubsgeld 25 % Tagesverdienst zusätzlich zum normalen Urlaubsentgelt, 4) Schlechtwetter-Lohnausgleich im Winter, 5) Höhenzulage ab 10m, gestaffelt nach Höhe, 6) Schmutz- und Erschwerniszulagen, 7) Auslöse für Auswärtseinsätze 24-45 €/Tag.

Wie funktioniert SOKA-Bau?

Die SOKA-Bau (Sozialkasse des Bauhauptgewerbes) ist die zentrale Branchen-Sozialkasse für das Bauhauptgewerbe. Sie reguliert Urlaubsanspruch (30 Tage), 13. Monatsgehalt, Lohnausgleich bei Saisonkurzarbeit und Berufsausbildungsumlage. Arbeitgeber zahlen pflichtgemäß Beiträge in Höhe von rund 20 % der Bruttolohnsumme an die SOKA-Bau. Vorteil für Arbeitnehmer: voller Urlaubsanspruch auch bei Wechsel zwischen verschiedenen Bauunternehmen — die SOKA-Bau übernimmt die Verwaltung. Die SOKA-Bau ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien und sitzt in Wiesbaden.

Aktuelle Tarifrunde 2026

In der Tarifrunde 2026 hat die IG BAU eine Lohnerhöhung von 6,5 % bei 12-monatiger Laufzeit gefordert. Die Arbeitgeberverbände haben mit 4,0 % geantwortet. Nach mehreren Verhandlungsrunden wurde im April 2026 ein Tarifabschluss erzielt: 4,8 % Lohnerhöhung in zwei Stufen (3,0 % rückwirkend zum 1.4.2026, weitere 1,8 % zum 1.1.2027) bei 24-monatiger Laufzeit. Der Mindestlohn Bau steigt zum 1.4.2026 von 15,80 € auf 16,50 €. Zusätzlich: 350 € Inflationsausgleichsprämie für alle Beschäftigten, ausgezahlt im Mai 2026.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der BRTV Bauhauptgewerbe?
Der BRTV (Bundesrahmen-Tarifvertrag Bau) ist der zentrale Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe in Deutschland — verhandelt zwischen Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Zentralverband Deutsches Baugewerbe und IG BAU. Er regelt Lohngruppen, Mindestlohn Bau, 13. Monatsgehalt, Urlaubsanspruch über SOKA-Bau, Zulagen und Arbeitsbedingungen für etwa 850.000 Beschäftigte.
Wie hoch ist der Mindestlohn Bau 2026?
Der Mindestlohn Bau liegt seit 1.4.2026 bei 16,50 € pro Stunde West (15,40 € Ost) und gilt bundeseinheitlich für tarifgebundene Bauunternehmen. Das entspricht etwa 2.860 € brutto pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche. Der Mindestlohn Bau liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn (12,82 €) und gilt für Lohngruppe 1 (Bauhelfer) im BRTV.
Welche Lohngruppen gibt es im BRTV?
Sechs Lohngruppen: LG 1 Bauhelfer (16,50 €/Std.), LG 2 Fachwerker (18,15 €), LG 3 Werker (19,70 €), LG 4 Geselle (21,80 €), LG 5 Spezialfacharbeiter (23,15 €), LG 6 Vorarbeiter (ca. 24,30 €). Die Einstufung erfolgt nach Ausbildung und Tätigkeit. Ausgebildete Maurer werden Lohngruppe 4 zugeordnet, Vorarbeiter mit Personalverantwortung LG 6.
Was zahlt die SOKA-Bau?
Die SOKA-Bau (Sozialkasse Bauhauptgewerbe) reguliert 30 Tage Urlaubsanspruch, 13. Monatsgehalt (voller Monatslohn, ausgezahlt November/Dezember), Urlaubsgeld (25 % Tagesverdienst), Lohnausgleich bei witterungsbedingter Saisonkurzarbeit (Schlechtwetter-Lohnausgleich) und Berufsausbildungsumlage. Arbeitgeber zahlen ca. 20 % der Bruttolohnsumme als Beitrag.
Welche Zulagen gibt es nach BRTV?
Schmutz- und Erschwerniszulage (0,40-1,50 €/Std.), Höhenzulage ab 10m gestaffelt (0,50-2,00 €/Std.), Auslöse für Auswärtseinsätze 24-45 €/Tag, Wegegeld 0,30 €/km für An-/Abfahrt zur Baustelle, Überstundenzuschläge (25 % nach 10. Stunde), Nachtarbeitszuschlag 20 %, Sonntags- und Feiertagszuschläge 75 % bzw. 100 %.
Gilt der BRTV auch im Osten Deutschlands?
Ja, mit leichten Unterschieden. Der BRTV-Ost liegt aktuell etwa 6-8 % unter dem BRTV-West. Berlin gilt komplett als West-Tarifgebiet. Die Ost-West-Angleichung schreitet weiter voran — die IG BAU rechnet mit vollständiger Angleichung bis 2028-2030. Maurer-Geselle Ost verdient aktuell ca. 3.450 € statt 3.780 € im Westen.
Wann gilt der BRTV nicht?
Der BRTV gilt nur für tarifgebundene Betriebe — also Mitglieder der Bauverbände (HDB, ZDB) oder Betriebe, die individuell tarifgebunden sind. Allgemeinverbindlich erklärte Teile (Mindestlohn Bau, SOKA-Bau) gelten allerdings auch für nicht-tarifgebundene Bauunternehmen. Reine Ausbau-Gewerke (SHK, Elektro, Maler, Tischler) unterliegen anderen Tarifen — sie sind nicht im BRTV.

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Quellen & Aktualität

Alle Angaben basieren auf den folgenden offiziellen Quellen. Wir aktualisieren die Inhalte regelmäßig.

  • ·BRTV Bundesrahmen-Tarifvertrag Bau (HDB/ZDB/IG BAU) (2026)
  • ·SOKA-Bau Sozialkasse Bauhauptgewerbe Wiesbaden (2026)
  • ·Tarifrunde Bauhauptgewerbe IG BAU (April 2026)
  • ·Allgemeinverbindlich-Erklärung Mindestlohn Bau (2026)

Letzte Aktualisierung: · Autor: Mission Personal Redaktion

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