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Tarif & Recht· 7 Min Lesezeit· Stand

SOKA-Bau: So funktioniert die Sozialkasse im Bauhauptgewerbe

Kurzantwort

Die SOKA-Bau (Sozialkasse des Bauhauptgewerbes) ist die zentrale Branchen-Sozialkasse für 850.000 Beschäftigte und 75.000 Betriebe im Bauhauptgewerbe. Sie reguliert Urlaubsanspruch (30 Tage), 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld (25 % Tagesverdienst), Schlechtwetter-Lohnausgleich im Winter und die Berufsausbildungsumlage. Arbeitgeber zahlen pflichtgemäß rund 20 % der Bruttolohnsumme als Beitrag.

Was ist die SOKA-Bau?

Die SOKA-Bau ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Bauhauptgewerbes — Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und IG BAU. Sie hat ihren Sitz in Wiesbaden und besteht aus zwei Kassen: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) und Zusatzversorgungskasse (ZVK). Die SOKA-Bau wurde 1949 gegründet und ist die älteste branchenspezifische Sozialkasse in Deutschland. Aktuell verwaltet sie Beiträge in Höhe von rund 4 Milliarden Euro pro Jahr.

Welche Leistungen erbringt die SOKA-Bau?

Die SOKA-Bau erbringt vier Hauptleistungen, die für Bauarbeiter besonders wichtig sind — insbesondere wegen der hohen Mobilität zwischen verschiedenen Bauunternehmen und der saisonalen Schwankungen.

LeistungHöhe / UmfangVoraussetzung
Urlaubsanspruch30 Werktage pro JahrJeder Beschäftigte
Urlaubsgeld zusätzlich25 % des TagesverdienstesPro Urlaubstag
13. MonatsgehaltVoller Monatslohn12 Monate Beschäftigung im Bau
Schlechtwetter-Lohnausgleich70 % TagesverdienstWitterungsbedingter Arbeitsausfall Winter
BerufsausbildungsumlageFinanzierung AusbildungPflichtbeitrag aller Betriebe

Wie funktioniert der Urlaubsanspruch nach SOKA-Bau?

Anders als in anderen Branchen wird der Urlaubsanspruch im Bau zentral über die SOKA-Bau verwaltet. Jeder Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe hat Anspruch auf 30 Werktage Urlaub pro Jahr — unabhängig davon, in welchem Betrieb er aktuell arbeitet. Bei Beschäftigungswechsel zwischen Baubetrieben wird der Urlaubsanspruch nicht durch den neuen Arbeitgeber übernommen, sondern durch die SOKA-Bau verrechnet. Das schützt mobile Bauarbeiter und ist ein wichtiger Bestandteil der Branchenstruktur. Voraussetzung: ununterbrochene Beschäftigung im Bauhauptgewerbe (Unterbrechungen unter 6 Monaten zählen nicht als Unterbrechung).

Was ist der Schlechtwetter-Lohnausgleich?

Im Bauhauptgewerbe kann es im Winter zu witterungsbedingten Arbeitsausfällen kommen — Frost, starker Schneefall oder anhaltender Regen. Statt klassischer Kurzarbeit greift hier das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG) der Bundesagentur für Arbeit, ergänzt durch Leistungen der SOKA-Bau. Konkret: Bei Ausfalltagen erhält der Arbeitnehmer 70 % seines Tagesverdienstes als Saison-Kurzarbeitergeld. Die SOKA-Bau zahlt zusätzlich einen Aufstockungsbetrag, sodass der Verdienst nicht unter 80 % fällt. Das System schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Betriebe — Mitarbeiter werden im Winter nicht entlassen, sondern halten ihre Stelle.

Wer zahlt in die SOKA-Bau ein?

Alle tarifgebundenen Betriebe des Bauhauptgewerbes sind pflichtige Beitragszahler. Außerdem gilt die Beitragspflicht für alle Betriebe, die zumindest teilweise dem Bauhauptgewerbe zuzurechnen sind — auch wenn sie keinem Bauverband angehören (Allgemeinverbindlich-Erklärung der Tarifverträge). Die Beiträge betragen etwa 20 % der Bruttolohnsumme — 14,5 % für die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) und 5,5 % für die ZVK (Zusatzversorgungskasse). Für jeden Beschäftigten muss der Arbeitgeber monatlich die Stunden und Bruttolöhne an die SOKA-Bau melden. Auch ausländische Bauunternehmen, die in Deutschland tätig sind, sind beitragspflichtig.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die SOKA-Bau?
Die SOKA-Bau ist die Sozialkasse des Bauhauptgewerbes in Deutschland — eine gemeinsame Einrichtung von Bauverbänden und IG BAU. Sie verwaltet zentral Urlaubsansprüche (30 Tage), 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Schlechtwetter-Lohnausgleich und die Berufsausbildungsumlage für 850.000 Beschäftigte im Bauhauptgewerbe. Sitz in Wiesbaden.
Wer ist beitragspflichtig zur SOKA-Bau?
Alle tarifgebundenen Betriebe des Bauhauptgewerbes plus alle Betriebe, die zumindest teilweise Bauhauptgewerbe-Tätigkeiten ausführen (Allgemeinverbindlich-Erklärung). Beitragspflicht gilt auch für ausländische Bauunternehmen in Deutschland. Beitragshöhe: ca. 20 % der Bruttolohnsumme (14,5 % ULAK + 5,5 % ZVK).
Wie hoch ist das Urlaubsgeld nach SOKA-Bau?
Das Urlaubsgeld beträgt 25 % des Tagesverdienstes pro Urlaubstag. Bei 30 Urlaubstagen pro Jahr und einem durchschnittlichen Tagesverdienst von 150 € sind das etwa 1.125 € pro Jahr zusätzlich zum normalen Urlaubsentgelt. Das Urlaubsgeld wird im Mai gemeinsam mit dem Urlaubsentgelt ausgezahlt.
Wie funktioniert das 13. Monatsgehalt im Bau?
Das 13. Monatsgehalt im Bauhauptgewerbe entspricht einem vollen Monatslohn (Tarifvertrag BRTV) und wird über die SOKA-Bau finanziert. Auszahlung erfolgt im November/Dezember. Voraussetzung: 12 Monate ununterbrochene Beschäftigung im Bauhauptgewerbe. Bei Wechseln zwischen Baubetrieben zählen die einzelnen Beschäftigungsperioden zusammen.
Was bedeutet Schlechtwetter-Lohnausgleich konkret?
Bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall im Winter (Frost, Schnee, anhaltender Regen) erhalten Bauarbeiter Saison-Kurzarbeitergeld in Höhe von 60-67 % ihres Nettolohns. Die SOKA-Bau stockt zusätzlich auf, sodass der Verdienst nicht unter 70-80 % des Brutto-Tagesverdienstes fällt. Das System läuft von Dezember bis März und schützt vor Entlassungen im Winter.
Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Wechsel des Arbeitgebers?
Der Urlaubsanspruch nach SOKA-Bau wird zentral verwaltet — anders als in anderen Branchen geht er bei Wechsel zwischen Baubetrieben nicht verloren. Die SOKA-Bau überträgt den Anspruch automatisch zum neuen Arbeitgeber. Voraussetzung: Beide Betriebe sind beitragspflichtig (SOKA-Bau-Mitglied). Bei längeren Beschäftigungspausen über 6 Monaten erlischt der Anspruch teilweise.
Ist die SOKA-Bau Pflicht für jeden Bau-Mitarbeiter?
Ja, für alle Beschäftigten im Bauhauptgewerbe — unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Bauverbands-Mitglied ist. Durch die Allgemeinverbindlich-Erklärung der Bautarifverträge gilt die SOKA-Bau-Pflicht für ALLE Bauhauptgewerbe-Betriebe. Auch Saisonarbeiter und Beschäftigte ausländischer Bauunternehmen in Deutschland sind über die SOKA-Bau abgesichert.

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Quellen & Aktualität

Alle Angaben basieren auf den folgenden offiziellen Quellen. Wir aktualisieren die Inhalte regelmäßig.

  • ·SOKA-Bau Sozialkasse des Bauhauptgewerbes Wiesbaden (2026)
  • ·Tarifverträge BRTV und Sozialkassen-Tarifverträge (2026)
  • ·Allgemeinverbindlich-Erklärung Bautarifverträge (2026)
  • ·Bundesagentur für Arbeit Saison-Kurzarbeitergeld (2026)

Letzte Aktualisierung: · Autor: Mission Personal Redaktion

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