Meistertreff
Förderung· 8 Min Lesezeit· Stand

Aufstiegs-BAföG: So finanzieren Sie Ihren Meisterbrief 2026

Kurzantwort

Das Aufstiegs-BAföG (umgangssprachlich Meister-BAföG) fördert 2026 die Meisterausbildung im Handwerk mit bis zu 15.000 €. 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden direkt als Zuschuss gewährt, der Rest läuft als zinsgünstiges KfW-Darlehen — davon werden bei bestandener Prüfung weitere 50 % erlassen. Effektive Eigenkosten der Meisterausbildung nach Förderung: 1.500-3.000 €.

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?

Antragsberechtigt sind alle, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren — im Handwerk insbesondere für Meister-, Polier-, Restaurator-, Betriebswirt-Lehrgänge und ähnliche Fortbildungen mit anerkanntem Abschluss. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine entsprechende berufliche Vorbildung. Anders als beim Studenten-BAföG gibt es keine Altersgrenze und keine Bedürftigkeitsprüfung beim Maßnahmen-Zuschuss.

Wie hoch ist die Förderung im Detail?

Die Aufstiegs-BAföG-Förderung deckt drei Bereiche ab: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Materialkosten Meisterprüfungsprojekt und einkommensabhängiger Unterhalt während Vollzeit-Maßnahmen.

FörderbereichMaximalhöhe 2026Davon Zuschuss
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren15.000 €50 % direkter Zuschuss
Restliches 50 % als KfW-Darlehen50 % Erlass bei Bestehen
Materialkosten Meisterprüfungsprojekt2.000 € (Zuschuss)100 %
Unterhalt Vollzeit (alleinstehend)963 €/MonatEinkommens-/Vermögensabhängig
Erhöhung pro Kind+ 235 €/MonatVoller Zuschuss
Erhöhung Ehegatte+ 235 €/MonatEinkommensabhängig

Wo und wie beantragt man Aufstiegs-BAföG?

Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung gestellt. Welches Amt zuständig ist, hängt vom Wohnort ab — meist sind das die Bezirksregierungen, Landratsämter oder Kreisstellen. Der Antrag muss VOR Beginn der Maßnahme gestellt werden, in der Regel ist eine rückwirkende Förderung nicht möglich. Bearbeitungszeit 4-8 Wochen. Antragsformulare gibt es unter aufstiegs-bafoeg.de oder direkt beim zuständigen Amt.

  • Antrag VOR Beginn der Maßnahme stellen
  • Erforderliche Unterlagen: Anmeldung beim Bildungsträger, Berufsabschlusszeugnis, Lebenslauf
  • Bei Vollzeit-Maßnahmen zusätzlich: Einkommensnachweise + Mietvertrag
  • Förderzeitraum: bis zu 4 Jahre für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Auszahlung: Lehrgangsgebühren direkt an den Bildungsträger, Unterhalt an den Antragsteller

Wie funktioniert der Darlehenserlass?

50 % der Lehrgangsgebühren werden als zinsgünstiges KfW-Darlehen gewährt (Zinsen erst nach Ende der Karenzphase, ca. 2 Jahre nach Maßnahmenende). Bei erfolgreichem Bestehen der Meisterprüfung werden weitere 50 % dieses Darlehens erlassen — d.h. effektiv nur noch 25 % der ursprünglichen Gebühren müssen zurückgezahlt werden. Zusätzlich gibt es einen Existenzgründungs-Erlass: Wer sich innerhalb von 3 Jahren nach der Prüfung selbstständig macht, kann weitere 33 % des Darlehens erlassen bekommen. Wer einen Mitarbeiter im neuen Betrieb einstellt, sogar 66 %.

Aufstiegs-BAföG kombinieren mit Meisterbonus

Mehrere Bundesländer zahlen nach erfolgreich bestandener Meisterprüfung einen zusätzlichen Bonus: Bayern 3.000 €, NRW 2.500 €, Baden-Württemberg 2.000 €. Diese Boni sind unabhängig vom Aufstiegs-BAföG und werden zusätzlich gewährt. Antrag beim jeweiligen Landeswirtschaftsministerium. Damit kann ein Meisterabsolvent in NRW theoretisch eine Gesamtförderung von bis zu 17.500 € erhalten (15.000 € Aufstiegs-BAföG + 2.500 € Meisterbonus).

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG) ist die staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen in Deutschland — insbesondere für die Meisterausbildung im Handwerk. Es fördert mit bis zu 15.000 € pro Person: 50 % als direkter Zuschuss, 50 % als zinsgünstiges KfW-Darlehen, das bei bestandener Prüfung um weitere 50 % erlassen wird.
Wie hoch ist das Aufstiegs-BAföG 2026?
Maximale Förderung 2026: 15.000 € für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren plus 2.000 € Materialzuschuss für das Meisterprüfungsprojekt. Bei Vollzeit-Maßnahmen zusätzlich einkommensabhängiger Unterhalt von 963 €/Monat (alleinstehend), plus 235 € pro Kind oder Ehegatten. Effektive Eigenkosten nach Förderung: typischerweise 1.500-3.000 €.
Wer hat Anspruch auf Aufstiegs-BAföG?
Antragsberechtigt sind alle mit abgeschlossener Berufsausbildung, die eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren — z.B. Meister-, Polier-, Techniker-, Betriebswirt-Lehrgänge. Es gibt keine Altersgrenze und keine Bedürftigkeitsprüfung beim Maßnahmen-Zuschuss. Bei Vollzeit-Förderung mit Unterhalt sind Einkommen und Vermögen relevant.
Wann muss das Aufstiegs-BAföG zurückgezahlt werden?
Die Rückzahlung des KfW-Darlehensteils beginnt 2 Jahre nach Maßnahmenende. Bei erfolgreicher Meisterprüfung werden 50 % erlassen. Existenzgründer können weitere 33-66 % erlassen bekommen. Die monatliche Rate liegt typischerweise bei 128 €. Bei niedrigem Einkommen kann die Rückzahlung gestundet oder erlassen werden.
Kann ich Aufstiegs-BAföG mit Arbeitslosengeld kombinieren?
Ja, bei berufsbegleitender Teilnahme oft uneingeschränkt. Bei Vollzeit-Förderung mit Unterhaltsanteil wird das Arbeitslosengeld als Einkommen angerechnet. Wichtig: Das Aufstiegs-BAföG schließt einen ALG-Anspruch nicht aus, sondern wird ergänzend zu anderen Sozialleistungen gewährt. Konkrete Konstellationen mit dem örtlichen Amt klären.
Welche Lehrgänge sind förderfähig?
Förderfähig sind alle Lehrgänge zu staatlich anerkannten Aufstiegsfortbildungen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden. Im Handwerk insbesondere: Meisterlehrgänge aller Gewerke, Polier-Lehrgänge im Bauhauptgewerbe, Restaurator-im-Handwerk, Geprüfter Betriebswirt nach HwO, Technischer Fachwirt, Industriemeister. Nicht förderfähig: Reine Pflichtfortbildungen oder Sprachkurse.
Wo beantrage ich Aufstiegs-BAföG?
Antrag beim örtlich zuständigen Amt für Aufstiegsfortbildungsförderung (BAföG-Amt) — abhängig vom Wohnort meist Bezirksregierung, Landratsamt oder Kreisstelle. Antragsformulare und genaue Adressen unter aufstiegs-bafoeg.de. WICHTIG: Antrag muss VOR Maßnahmenbeginn gestellt werden. Bearbeitungszeit 4-8 Wochen.

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Quellen & Aktualität

Alle Angaben basieren auf den folgenden offiziellen Quellen. Wir aktualisieren die Inhalte regelmäßig.

  • ·Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) (2026)
  • ·Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF (2026)
  • ·KfW Förderbank Studienkredit-Darlehen (2026)
  • ·Bundesländer-Meisterbonus-Programme (2026)

Letzte Aktualisierung: · Autor: Mission Personal Redaktion

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