Lehrlingsvergütung im Handwerk 2026: Alle Gewerke im Vergleich
Kurzantwort
Die Lehrlingsvergütung im Handwerk schwankt 2026 zwischen 650 € (Bäcker 1. Lehrjahr) und 1.495 € (Maurer 3. Lehrjahr) brutto pro Monat. Höchste Ausbildungsvergütung zahlt das Bauhauptgewerbe (BRTV: 950 € → 1.235 € → 1.495 €), gefolgt von Dachdecker und Garten- und Landschaftsbau. Niedrigste Vergütungen in Bäcker- und Maler-Handwerk. Die Vergütung muss nach §17 BBiG 'angemessen' sein — Tarifverträge legen die Mindesthöhe fest.
Wie hoch ist die Lehrlingsvergütung im Handwerk?
Die Höhe der Lehrlingsvergütung richtet sich nach dem jeweiligen Branchen-Tarifvertrag und ist regional unterschiedlich. Die meisten Tarifverträge gelten regional pro Bundesland (Ost-/West-Tarif). Im Bauhauptgewerbe gilt der bundeseinheitliche BRTV — hier sind die Ausbildungsvergütungen am höchsten. Wichtig: Die Mindestvergütung ist gesetzlich geregelt (§17 BBiG) und beträgt 2026 mindestens 696 € im 1. Lehrjahr, gestaffelt steigend. Viele Tarifverträge liegen deutlich darüber.
| Gewerk | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
|---|---|---|---|---|
| Bauhauptgewerbe (Maurer, Beton) | 950 € | 1.235 € | 1.495 € | — |
| Dachdecker | 950 € | 1.200 € | 1.475 € | — |
| Garten- und Landschaftsbau | 880 € | 1.000 € | 1.130 € | — |
| Metallbauer | 850 € | 950 € | 1.080 € | 1.190 € |
| Anlagenmechaniker SHK | 830 € | 880 € | 950 € | 1.020 € |
| KFZ-Mechatroniker | 770 € | 820 € | 880 € | 910 € |
| Elektroniker | 750 € | 830 € | 910 € | 1.000 € |
| Maler und Lackierer | 750 € | 900 € | 1.150 € | — |
| Tischler | 740 € | 810 € | 880 € | — |
| Bäcker | 650 € | 770 € | 900 € | — |
Warum sind die Unterschiede so groß?
Die starken Unterschiede zwischen Gewerken erklären sich aus Tariftradition, Fachkräftemangel und Branchenstärke. Das Bauhauptgewerbe hat über die SOKA-Bau eine zentrale Sozialkasse und einen starken bundeseinheitlichen Tarifvertrag (BRTV) — daher die hohen Ausbildungsvergütungen. Im Dachdeckerhandwerk und GaLaBau ist die Lage ähnlich. In Klein-Handwerken (Bäcker, Maler) ist die Tarifbindung schwächer, viele Familienbetriebe zahlen den gesetzlichen Mindestlohn für Auszubildende. Wachstumsbranchen mit Fachkräftemangel (SHK, Elektro) heben gerade ihre Ausbildungsvergütungen an, um attraktiver zu werden.
Gibt es Mindestvergütungen für Auszubildende?
Ja, seit 1.1.2020 gilt der gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach §17 BBiG. Diese steigt jährlich an: 2026 mindestens 696 € im 1. Lehrjahr, 821 € im 2. Lehrjahr, 939 € im 3. Lehrjahr und 974 € im 4. Lehrjahr. Tarifverträge dürfen darunter liegen — sofern sie regional und branchenspezifisch akzeptiert sind. Mindestvergütungen gelten für alle dual Auszubildenden in Deutschland. Verstöße werden von der zuständigen Stelle (Handwerkskammer) geahndet.
Welche Zusatzleistungen gibt es für Lehrlinge?
Zusätzlich zur monatlichen Vergütung gibt es im Handwerk meist weitere Leistungen, die im Bewerbungsgespräch oft übersehen werden. Wer einen Tarifbetrieb wählt, profitiert besonders. Wichtig: alle Leistungen schriftlich im Ausbildungsvertrag festhalten.
- →Urlaub: 25-30 Tage pro Jahr je nach Tarif
- →13. Monatsgehalt nach BRTV (Bauhauptgewerbe) oder regionalen Tarifen
- →Urlaubsgeld 50-100 % einer Monatsvergütung
- →Fahrtkostenerstattung zur Berufsschule (ÖPNV)
- →Übernachtungsgeld bei Blockschule an auswärtigem Ort
- →Lehrmittelzuschuss für Bücher und Werkzeug
- →Arbeitskleidung kostenlos vom Betrieb
- →Übernahmegarantie nach bestandener Prüfung
Förderungen für Lehrlinge
Über die Tarif-Vergütung hinaus gibt es mehrere Förderungen für Handwerks-Auszubildende: 1) Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Arbeitsagentur bei eigener Wohnung — bis zu 723 €/Monat zusätzlich, 2) Wohngeld bei niedrigem Einkommen, 3) Stiftungsstipendien (z.B. SBB-Stiftung Begabtenförderung Berufliche Bildung, bis 8.700 € über 3 Jahre), 4) Auslandsaufenthalt durch Erasmus+ Berufsbildung (kostenlos), 5) Förderprogramm 'Aufstiegs-BAföG' kann später nahtlos angeschlossen werden. Diese Förderungen sind unabhängig vom Betrieb und werden individuell beantragt.
Häufig gestellte Fragen
- Wie hoch ist die Lehrlingsvergütung im Handwerk 2026?
- Die Lehrlingsvergütung schwankt 2026 stark nach Gewerk und Lehrjahr — zwischen 650 € (Bäcker 1. Lehrjahr) und 1.495 € (Maurer 3. Lehrjahr) brutto pro Monat. Höchste Vergütung im Bauhauptgewerbe nach BRTV (950 € → 1.235 € → 1.495 €), niedrigste im Bäcker- und Maler-Handwerk.
- Welches Handwerk zahlt die höchste Ausbildungsvergütung?
- Spitzenreiter sind Bauhauptgewerbe und Dachdecker (950 € → 1.235 € → 1.475 €), gefolgt von Garten- und Landschaftsbau (880 € → 1.000 € → 1.130 €). Diese Branchen folgen starken bundesweiten Tarifverträgen mit SOKA-Bau-Anbindung. Auch SHK und Elektrohandwerk haben in den letzten Jahren ihre Ausbildungsvergütungen deutlich angehoben.
- Welches Handwerk zahlt die niedrigste Ausbildungsvergütung?
- Klassisch niedrige Ausbildungsvergütungen zahlen Bäcker (650 € → 770 € → 900 €), Tischler (740 € → 810 € → 880 €) und Friseure (650 € → 780 € → 900 €). Diese Branchen haben weniger starke Tariftraditionen und mehr nicht-tarifgebundene Familienbetriebe. Allerdings zahlen viele Betriebe wegen Fachkräftemangel inzwischen 100-200 € über Tarif.
- Was ist die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 2026?
- Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach §17 BBiG beträgt 2026: 696 € im 1. Lehrjahr, 821 € im 2. Lehrjahr, 939 € im 3. Lehrjahr und 974 € im 4. Lehrjahr. Tarifverträge dürfen leicht darunter liegen, wenn sie regional und branchenspezifisch akzeptiert sind. Verstöße ahndet die Handwerkskammer.
- Welche Zusatzleistungen bekomme ich als Lehrling?
- Zusätzlich zur monatlichen Vergütung: 25-30 Tage Urlaub, 13. Monatsgehalt (in Tarifbetrieben), Urlaubsgeld 50-100 % einer Monatsvergütung, Fahrtkosten zur Berufsschule, Übernachtungsgeld bei Blockschule, Lehrmittelzuschuss und kostenlose Arbeitskleidung. Alle Leistungen sollten im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten werden.
- Bekomme ich als Lehrling Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?
- Ja, bei eigener Wohnung außerhalb des Elternhauses besteht Anspruch auf BAB der Arbeitsagentur — bis zu 723 €/Monat zusätzlich zur Ausbildungsvergütung. Höhe richtet sich nach Einkommen der Eltern und eigenen Mietkosten. Antrag VOR Ausbildungsbeginn bei der Arbeitsagentur stellen. Auch Wohngeld kann parallel beantragt werden.
- Steigt die Vergütung jedes Lehrjahr?
- Ja, in praktisch allen Handwerksberufen steigt die Vergütung jedes Lehrjahr. Die Steigerungen variieren: Im Bauhauptgewerbe (BRTV) sind es 25-30 % pro Lehrjahr, in anderen Tarifen 10-15 %. Insgesamt verdient ein Maurer-Azubi im 3. Lehrjahr 57 % mehr als im 1. Lehrjahr. Steigerungen sind tariflich geregelt — auch in nicht-tarifgebundenen Betrieben üblich.
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Quellen & Aktualität
Alle Angaben basieren auf den folgenden offiziellen Quellen. Wir aktualisieren die Inhalte regelmäßig.
- ·Berufsbildungsgesetz (BBiG) §17 Mindestausbildungsvergütung (2026)
- ·BRTV Bauhauptgewerbe Ausbildungsvergütung (2026)
- ·ZDH Datenbank Ausbildungsvergütungen Handwerk (2026)
- ·BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung (2026)
Letzte Aktualisierung: · Autor: Mission Personal Redaktion
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