Du startest deine Ausbildung im Handwerk und fragst dich, was dir als Azubi wirklich zusteht? Die Lehrlingsvergütung im Handwerk ist durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG), tarifliche Regelungen und die Vorgaben der jeweiligen Handwerkskammer klar geregelt – und sie ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen. In diesem Artikel erfährst du, wie viel du je nach Beruf, Lehrjahr und Region verdienen kannst, worauf du beim Ausbildungsvertrag achten solltest und wie du deine Vergütung einordnen kannst.
Was ist die Lehrlingsvergütung im Handwerk?
Die Lehrlingsvergütung – offiziell Ausbildungsvergütung – ist die monatliche Zahlung, die dein Ausbildungsbetrieb dir während deiner Lehrzeit zahlen muss. Sie ist kein Lohn im klassischen Sinne, sondern eine Vergütung für deine Arbeitsleistung und deinen Beitrag zum Betrieb während der Ausbildung. Im Handwerk setzt sich die Vergütung aus gesetzlichen Mindestbeträgen, tariflichen Vereinbarungen und individuellen Betriebsregelungen zusammen.
Seit der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2020 gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung, die jedes Jahr angepasst wird. Kein Betrieb darf dir weniger zahlen – egal ob kleiner Familienbetrieb oder großes Handwerksunternehmen. Die Handwerkskammern spielen dabei eine wichtige Rolle: Sie registrieren Ausbildungsverträge, beraten bei Streitigkeiten und veröffentlichen die aktuellen Tarifvergütungen für ihre Region.
Rolle der Handwerkskammer bei der Ausbildungsvergütung
Deine zuständige Handwerkskammer ist erste Anlaufstelle, wenn es Fragen zur Lehrlingsvergütung gibt. Sie prüft beim Eintragen des Ausbildungsvertrags, ob die vereinbarte Vergütung den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben entspricht. Außerdem bieten viele Kammern eine kostenlose Beratung für Azubis an – zum Beispiel in Hamburg, Berlin, München oder Stuttgart. Wenn dein Betrieb zu wenig zahlt, kannst du dich direkt an die Kammer wenden.
Mindestausbildungsvergütung nach BBiG 2026
Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG steigt jährlich. Für 2026 gilt: Auszubildende, die ihre Ausbildung in 2026 beginnen, haben Anspruch auf eine Mindestvergütung, die sich an den im Vorjahr festgestellten Werten orientiert und jährlich durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bekanntgegeben wird. Die Beträge für laufende Ausbildungsverhältnisse im 2., 3. und 4. Lehrjahr erhöhen sich prozentual gegenüber dem 1. Lehrjahr.
Wichtig zu wissen: Wenn ein Tarifvertrag für deinen Beruf und deine Region gilt und dieser höhere Beträge vorsieht, hat der Tarifvertrag Vorrang – du bekommst dann mehr. Die gesetzliche Mindestgrenze ist nur die absolute Untergrenze.
Prozentuale Steigerung je Lehrjahr
Das BBiG schreibt vor, dass die Vergütung im Laufe der Ausbildung ansteigen muss. Die Mindeststeigerungen gegenüber dem Startbetrag im 1. Lehrjahr betragen:
- 2. Lehrjahr: mindestens 18 % mehr als im 1. Lehrjahr
- 3. Lehrjahr: mindestens 35 % mehr als im 1. Lehrjahr
- 4. Lehrjahr (wo vorhanden): mindestens 40 % mehr als im 1. Lehrjahr
Das bedeutet: Wer im 1. Lehrjahr 620 € Mindestbetrag erhält, bekommt im 3. Lehrjahr mindestens 837 €. Tariflich ausgebildete Azubis liegen in vielen Gewerken deutlich darüber.

Vergütung nach Beruf und Handwerkskammer
Die tatsächliche Lehrlingsvergütung im Handwerk variiert je nach Gewerk, Tarifgebiet und Betrieb erheblich. Elektro- und Sanitärberufe zahlen traditionell überdurchschnittlich, während einige Gewerke im Ausbauhandwerk noch Luft nach oben haben. Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte aus tariflichen Empfehlungen – die genauen Beträge hängen immer vom jeweiligen Tarifvertrag und der Handwerkskammer-Region ab.
| Gewerk / Beruf | 1. Lehrjahr (ca.) | 2. Lehrjahr (ca.) | 3. Lehrjahr (ca.) |
|---|---|---|---|
| Elektriker / Elektrotechniker | 800 – 900 € | 870 – 970 € | 950 – 1.080 € |
| Anlagenmechaniker SHK (Klempner/Heizung) | 780 – 870 € | 850 – 940 € | 930 – 1.050 € |
| Maurer und Betonbauer | 750 – 850 € | 820 – 920 € | 900 – 1.020 € |
| Tischler / Schreiner | 680 – 800 € | 750 – 870 € | 820 – 960 € |
| KFZ-Mechatroniker | 700 – 830 € | 770 – 900 € | 850 – 980 € |
| Gärtner / GaLaBau | 650 – 780 € | 710 – 840 € | 780 – 920 € |
| Friseur | 580 – 700 € | 640 – 760 € | 700 – 840 € |
Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte auf Basis tariflicher Empfehlungen und können je nach Region, Betrieb und aktuellem Tarifstand abweichen. Stand: 2026.
Regionale Unterschiede: Hamburg, München und Co.
Ob du in Hamburg, München, Frankfurt oder in einer kleineren Stadt wie Sengenthal oder Bremen ausbildest, macht einen Unterschied – zumindest wenn kein einheitlicher Bundestarifvertrag gilt. In Ballungsräumen zahlen viele Betriebe freiwillig etwas mehr, um Azubis zu gewinnen. Außerdem gibt es in manchen Bundesländern eigene Tarifverträge, die über dem bundesweiten Minimum liegen. Frag bei deiner Handwerkskammer nach dem aktuellen Tarifvertrag für dein Gewerk in deiner Region.
Tarifvertrag vs. betriebliche Vergütung
Im Handwerk gibt es zwei grundlegende Situationen: Dein Betrieb ist tarifgebunden (Mitglied im Arbeitgeberverband) – oder nicht. Das hat direkte Auswirkungen auf deine Lehrlingsvergütung.
Tarifgebundene Betriebe
Ist dein Ausbildungsbetrieb Mitglied in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband, gilt der jeweilige Tarifvertrag für dein Gewerk automatisch. Diese Tarifverträge werden zwischen den Innungen bzw. Zentralverbänden und den Gewerkschaften (z. B. IG Metall, IG BAU, ver.di) ausgehandelt und liegen in der Regel spürbar über der gesetzlichen Mindestgrenze. Du hast als Azubi Anspruch auf die tariflich festgelegte Vergütung – auch wenn dein Chef dir weniger zahlen will.
Nicht-tarifgebundene Betriebe
Handwerksbetriebe ohne Tarifbindung müssen mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach BBiG zahlen. Viele zahlen mehr, um im Wettbewerb um gute Azubis mithalten zu können – aber das ist freiwillig. Hier lohnt es sich besonders, beim Vorstellungsgespräch direkt nach der Vergütung zu fragen und zu vergleichen. Wenn du unsicher bist, ob dein Angebot fair ist, hilft dir die zuständige Handwerkskammer oder die Gewerkschaft weiter.

So prüfst du deinen Ausbildungsvertrag richtig
Bevor du unterschreibst, solltest du deinen Ausbildungsvertrag genau unter die Lupe nehmen. Hier ist eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten:
- Vergütung prüfen: Liegt die angebotene monatliche Vergütung mindestens auf Höhe der gesetzlichen Mindestbeträge nach BBiG? Gibt es einen gültigen Tarifvertrag, der mehr vorschreibt?
- Steigerungen je Lehrjahr: Sind die Vergütungserhöhungen für das 2. und 3. Lehrjahr im Vertrag konkret genannt – und entsprechen sie den gesetzlichen Mindestprozentsätzen?
- Ausbildungsdauer und Probezeit: Ist die vereinbarte Ausbildungsdauer korrekt? Die Probezeit darf maximal 4 Monate betragen (§ 20 BBiG).
- Urlaub und Überstunden: Steht im Vertrag, wie viele Urlaubstage du hast? Azubis unter 18 Jahren fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
- Eintragung bei der Handwerkskammer: Dein Vertrag muss bei der zuständigen Handwerkskammer eingetragen werden. Ohne Eintragung ist er nicht rechtswirksam.
- Ausbildungsrahmenplan: Wird im Vertrag auf den offiziellen Ausbildungsrahmenplan verwiesen? Das sichert dir eine vollständige und anerkannte Ausbildung.
- Zusatzleistungen: Gibt es Fahrkostenzuschüsse, Werkzeugzulagen oder Prämien beim Bestehen der Gesellenprüfung? Diese Punkte sind oft verhandelbar.
Wenn etwas nicht stimmt – so gehst du vor
Du hast deinen Vertrag bereits unterschrieben und merkst, dass du zu wenig verdienst? Sprich zuerst offen mit deinem Ausbildungsbetrieb. Ändert sich nichts, wende dich an die Handwerkskammer deiner Region. Sie hat eine Schlichtungs- und Beratungsfunktion und kann vermitteln. Im Zweifelsfall stehen dir auch die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und die zuständige Gewerkschaft zur Seite.
Karriere und Verdienst nach der Ausbildung
Die Lehrlingsvergütung ist erst der Anfang – nach dem Gesellenbrief steigt dein Verdienst deutlich. Als frisch ausgelernte Fachkraft im Handwerk kannst du je nach Gewerk und Region mit einem Einstiegsgehalt zwischen 2.200 und 3.000 € brutto rechnen. Wer dann noch den Meistertitel anstrebt, legt nochmals eine Schippe drauf: Handwerksmeister verdienen im Durchschnitt zwischen 3.200 und 4.500 € brutto – in spezialisierten Bereichen wie Elektrotechnik oder SHK auch mehr.
Vom Azubi zum Meister: Der Karriereweg im Handwerk
Der klassische Weg führt von der Ausbildung über den Gesellenstatus zum Meister. Mit dem Meisterbrief kannst du einen eigenen Betrieb eröffnen, Azubis ausbilden und bist in bestimmten Handwerksberufen sogar gesetzlich zur Meisterpflicht verpflichtet (§ 1 HwO). Das macht den Meistertitel zu einer der wertvollsten Investitionen in deine Handwerks-Karriere. Mehr dazu, wie der Aufstieg im Elektrohandwerk konkret aussieht, liest du in unserem Artikel Elektrohandwerk: Aufstieg zum Meister & Spezialist 2026.
Du überlegst, in welchem Bereich du nach der Ausbildung durchstarten willst? Dann wirf einen Blick in unsere aktuellen Stellenangebote – vom Tischler-Job bis hin zu Stellen im Heizungsbau findest du auf Meistertreff die passenden Angebote.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung im Handwerk 2026?
Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG wird jährlich angepasst und vom BIBB bekanntgegeben. Für Ausbildungsbeginne in 2026 liegt der Mindestwert im 1. Lehrjahr bei einem Betrag, der auf Basis der Vorjahreswerte fortgeschrieben wird. Gilt ein Tarifvertrag, muss dieser eingehalten werden, wenn er höhere Beträge vorsieht. Für den aktuellen Mindestbetrag deines Jahres informiere dich direkt beim BIBB oder deiner Handwerkskammer.
Wer legt die Lehrlingsvergütung im Handwerk fest?
Die Vergütung wird durch drei Ebenen geregelt: erstens das BBiG (gesetzliche Mindestgrenze), zweitens Tarifverträge zwischen Innungen/Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (gelten für tarifgebundene Betriebe), und drittens die individuelle Vereinbarung im Ausbildungsvertrag – die aber nicht unter den gesetzlichen oder tariflichen Mindestbetrag fallen darf. Die Handwerkskammer überwacht die Einhaltung bei der Vertragseintragung.
Was passiert, wenn mein Betrieb zu wenig zahlt?
Zahlt dein Ausbildungsbetrieb weniger als die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, hast du Anspruch auf Nachzahlung. Wende dich zuerst an deinen Betrieb, dann an die Handwerkskammer oder die Gewerkschaft. Im äußersten Fall kannst du den Anspruch arbeitsrechtlich durchsetzen. Lass dich nicht einschüchtern – das Gesetz ist auf deiner Seite.
Gibt es Unterschiede in der Vergütung zwischen den Bundesländern?
Ja. Tarifverträge können regional unterschiedlich sein. In manchen Bundesländern oder Regionen (z. B. Hamburg, Bayern, NRW) gibt es eigene regionale Tarifverträge, die über dem bundesweiten Mindest liegen. Auch Betriebe in Ballungsräumen zahlen oft freiwillig mehr, um im Wettbewerb um Azubis attraktiv zu sein. Die zuständige Handwerkskammer informiert dich über die geltenden Tarifverträge in deiner Region.
Werden Zusatzleistungen auf die Lehrlingsvergütung angerechnet?
Bestimmte Zusatzleistungen wie Fahrtkosten, Verpflegungszuschüsse oder Wohnkostenzuschüsse können unter Umständen auf die Ausbildungsvergütung angerechnet werden – aber nur in engen gesetzlichen Grenzen. Grundsätzlich muss die Barbarvergütung (also der ausgezahlte Geldbetrag) den gesetzlichen Mindestbetrag erreichen. Dein Ausbildungsvertrag muss transparent ausweisen, woraus sich deine Gesamtvergütung zusammensetzt.
Fazit
Die Lehrlingsvergütung im Handwerk ist 2026 besser denn je geregelt: Gesetzliche Mindestbeträge, tarifliche Aufschläge und die Kontrollfunktion der Handwerkskammer sorgen dafür, dass du als Azubi faire Bedingungen bekommst. Kenn deine Rechte, prüf deinen Vertrag sorgfältig und zögere nicht, bei Fragen die Handwerkskammer einzuschalten. Und nach der Ausbildung? Da beginnt die eigentliche Karriere im Handwerk – mit deutlich mehr Gehalt und echten Aufstiegsperspektiven bis hin zum Meisterbrief.
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Quellen und Stand
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Mindestausbildungsvergütung nach BBiG – Stand: 2026
- § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung – gesetze-im-internet.de
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Ausbildung im Handwerk – Stand: 2026
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Verdienste nach Branchen und Berufen
Alle Gehaltsangaben in diesem Artikel sind Richtwerte auf Basis öffentlich verfügbarer Tarifverträge und BIBB-Daten (Stand 2026). Sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deine zuständige Handwerkskammer.



