
Was der Tarifvertrag Elektrohandwerk für deine Jobsuche bedeutet
Wer einen Job im Elektrohandwerk sucht oder antreten möchte, stößt früher oder später auf den Begriff Tarifvertrag Elektrohandwerk. Seit dem 1. Januar 2025 gilt der neunte Mindestentgelt-Tarifvertrag für die sogenannten E-Handwerke – und zwar bundesweit für alle Betriebe im tariflichen Geltungsbereich, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Mitglied eines Verbandes ist oder nicht. Dieser Artikel erklärt, wen der Tarifvertrag betrifft, welche Mindestentgelte gelten und was du als Bewerber, Auszubildender oder Berufseinsteiger konkret beachten kannst.
- Geltungsbereich: Welche Berufe sind erfasst?
- Allgemeinverbindlichkeit: Was das bedeutet
- Mindestentgelte 2025 bis 2028
- Ausnahmen: Azubis und Praktikanten
- Hinweise für deine Bewerbung
- Häufige Fragen
- Fazit
Geltungsbereich: Welche Berufe sind erfasst?
Der neunte Mindestentgelt-Tarifvertrag für das Elektrohandwerk gilt laut dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) für drei Berufsbilder:
- Elektrotechniker/-in
- Informationstechniker/-in
- Elektromaschinenbauer/-in
Damit deckt der Tarifvertrag Elektrohandwerk ein breites Spektrum der Branche ab – von der klassischen Elektroinstallation über Netzwerk- und IT-Infrastruktur bis hin zur Herstellung und Wartung elektrischer Maschinen. Wenn du dich in einem dieser Berufsfelder bewirbst, ist der Tarifvertrag unmittelbar relevant für dein zukünftiges Mindestentgelt.
Der aktuelle Tarifvertrag löst den bisherigen Tarifvertrag vom 17. Januar 2019 ab und wurde gemeinsam von ZVEH und dem Sozialpartner IG Metall ausgehandelt. Im Oktober 2024 passierte er den Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), bevor Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ihn für allgemeinverbindlich erklärte.
Allgemeinverbindlichkeit: Was das für Betriebe und Beschäftigte bedeutet
Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) am 30. Dezember 2024 im Bundesanzeiger trat der neue Tarifvertrag zum 1. Januar 2025 in Kraft. Das hat eine weitreichende Konsequenz: Das Branchenmindestentgelt gilt bundesweit für alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind und vom tariflichen Geltungsbereich erfasst werden – also auch für Betriebe, die nicht Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind.
Nach Schätzungen des ZVEH sind von der Allgemeinverbindlicherklärung rund 525.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den E-Handwerken bundesweit betroffen. Diese Schätzung umfasst Beschäftigte in den drei genannten Berufsbildern; Auszubildende sind vom Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen.
Als Vorschlag für deine Recherche: Prüfe beim jeweiligen Betrieb, ob nur das Branchenmindestentgelt gilt oder ob der Arbeitgeber darüber hinaus den vollständigen Verbandstarifvertrag anwendet – denn dieser kann weitere Regelungen zu Urlaub, Zulagen oder Sonderzahlungen enthalten. Eine mögliche Frage im Vorstellungsgespräch wäre: „Gilt bei Ihnen der Verbandstarif oder nur das Branchenmindestentgelt?"
Mindestentgelte im Tarifvertrag Elektrohandwerk 2025 bis 2028
Ein zentrales Element des Tarifvertrags sind die stufenweise steigenden Mindestentgelte. Laut ZVEH sieht der Tarifvertrag folgende Entwicklung vor:
| Gültig ab | Mindestentgelt (brutto/Stunde) |
|---|---|
| 01.01.2025 | 14,41 € |
| 01.01.2026 | 14,93 € |
| 01.01.2027 | 15,49 € |
| 01.01.2028 | 16,10 € |
Die Stufenregelung legt fest, welcher Mindestsatz zu welchem Zeitpunkt jeweils gilt. Als Vorschlag für deine Vorbereitung: Prüfe im Vorstellungsgespräch oder bei der Vertragsverhandlung, ob das angebotene Gehalt über dem jeweiligen Mindestsatz liegt – und frage nach, wie das Unternehmen mit den Tarifanpassungen in den Folgejahren umgeht. Die Stufenwerte bis 2028 sind dabei ein konkreter Gesprächsanker.
Ausnahmen: Azubis und Praktikanten
Wer eine Ausbildung im Elektrohandwerk beginnt oder plant, sollte einen wichtigen Unterschied kennen: Der Mindestentgelt-Tarifvertrag des E-Handwerks gilt ausdrücklich nicht für Auszubildende. Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach anderen Regelungen.
Für Praktikantinnen und Praktikanten gelten die Sonderregelungen des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG). Je nach Art und Dauer des Praktikums kann der gesetzliche Mindestlohn greifen oder eine Ausnahme bestehen. Einen genauen Überblick bietet der Gesetzestext des § 22 MiLoG auf gesetze-im-internet.de. Im Zweifelsfall lohnt eine Nachfrage beim Betrieb oder bei der zuständigen Handwerkskammer, um die eigene Situation korrekt einzuordnen.
Als Orientierungsfragen, die du dir vor einem Praktikum stellen kannst: Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum? Wie lange ist die vereinbarte Dauer? Welche Vergütung ist vertraglich festgehalten? Diese Fragen helfen dir, das Gespräch mit dem Betrieb gezielt zu führen.
Hinweise für deine Bewerbung im Elektrohandwerk
Wer sich im Elektrohandwerk bewirbt, kann das Wissen über den Tarifvertrag als Orientierungsrahmen nutzen. Die Mindestentgeltsätze sind dabei eine Untergrenze, die für alle Betriebe im tariflichen Geltungsbereich gilt – unabhängig von deren Verbandsmitgliedschaft.
Als Vorschlag für die Gehaltsverhandlung: Nutze die aktuellen und kommenden Tarifwerte als Ausgangspunkt, und frage gezielt nach, ob das Unternehmen weitere tarifliche Leistungen wie Urlaubsgeld, Zulagen oder Sonderzahlungen gewährt. Formulierungsbeispiel: „Der Mindestentgelttarif liegt derzeit bei 14,93 € brutto pro Stunde – welches Entgelt sehen Sie für diese Stelle vor?"
Weitere hilfreiche Fragen für das Vorstellungsgespräch könnten sein:
- „Gilt bei Ihnen nur das Branchenmindestentgelt oder wenden Sie den vollständigen Verbandstarif an?"
- „Wie handhaben Sie die Tarifanpassungen in den Jahren 2026 bis 2028?"
- „Gibt es betriebliche Zulagen oder Sonderzahlungen, die über den Tarifsatz hinausgehen?"
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Häufige Fragen zum Tarifvertrag Elektrohandwerk
Gilt der Tarifvertrag auch für kleine Handwerksbetriebe ohne Verbandsmitgliedschaft?
Ja. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung gilt das Branchenmindestentgelt für alle Betriebe in Deutschland, die im tariflichen Geltungsbereich tätig sind – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.
Welche Berufsbilder fallen unter den Tarifvertrag Elektrohandwerk?
Der Tarifvertrag erfasst die Berufsbilder Elektrotechniker/-in, Informationstechniker/-in und Elektromaschinenbauer/-in.
Ich bin Azubi im Elektrohandwerk – gilt der Tarifvertrag für mich?
Nein. Der Mindestentgelt-Tarifvertrag gilt ausdrücklich nicht für Auszubildende. Deine Ausbildungsvergütung richtet sich nach anderen tariflichen oder gesetzlichen Regelungen.
Wie entwickeln sich die Mindestentgelte in den nächsten Jahren?
Der Tarifvertrag sieht stufenweise Erhöhungen vor: 14,41 € ab Januar 2025, 14,93 € ab Januar 2026, 15,49 € ab Januar 2027 und 16,10 € ab Januar 2028 (jeweils brutto pro Stunde).
Was gilt für mein Praktikum im Elektrohandwerk?
Für Praktikantinnen und Praktikanten gelten die Sonderregelungen des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG). Je nach Art und Dauer des Praktikums kann der gesetzliche Mindestlohn greifen oder eine Ausnahme bestehen. Den genauen Gesetzestext findest du auf gesetze-im-internet.de.
Wer hat den Tarifvertrag ausgehandelt, und wann trat er in Kraft?
Der neunte Mindestentgelt-Tarifvertrag der E-Handwerke wurde von ZVEH und IG Metall gemeinsam ausgehandelt. Er passierte im Oktober 2024 den Tarifausschuss des BMAS und trat nach Veröffentlichung der Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger am 30. Dezember 2024 zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Fazit
Der Tarifvertrag Elektrohandwerk – genauer: der neunte Mindestentgelt-Tarifvertrag der E-Handwerke – ist seit dem 1. Januar 2025 bundesweit allgemeinverbindlich. Er gilt für die Berufsbilder Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau und erfasst nach Schätzungen des ZVEH rund 525.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die festgelegten Mindestentgeltstufen bis 2028 bieten einen konkreten Orientierungsrahmen für Gehaltsverhandlungen. Auszubildende sind vom Geltungsbereich ausgenommen; für Praktikantinnen und Praktikanten gelten die Regelungen des § 22 MiLoG.
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