
Berufswechsel ins Handwerk: Umschulung Tischler oder Maler als Option
Wer einen Berufswechsel ins Handwerk plant und dabei an eine Umschulung zum Tischler oder Maler und Lackierer denkt, hat konkrete Fragen: Wie lange dauert eine solche Umschulung? Was verdient man währenddessen? Welche Fachrichtungen gibt es beim Beruf Maler und Lackierer? Und welche Alternativen zur klassischen Umschulung stehen offen, wenn man bereits Praxis im Handwerk mitbringt?
Dieser Artikel beantwortet diese Fragen anhand belegter Informationen der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Eigene Tipps und Entscheidungshilfen sind als Vorschläge gekennzeichnet – damit Sie Ihren Berufswechsel auf einer soliden Grundlage angehen können.
- Dauer und Rahmenbedingungen der Umschulung
- Finanzierung: Betrieb, Bildungsträger und Förderung
- Der Beruf Maler und Lackierer: Fachrichtungen im Überblick
- Was Maler und Lackierer tatsächlich tun
- Alternative: Externenprüfung vor der Handwerkskammer
- Praxisbeispiel: Beschäftigungsbegleitende Qualifizierung in Berlin
- Entscheidungshilfe: Welcher Weg passt zu Ihnen?
- Häufige Fragen zur Umschulung im Handwerk
- Fazit
Dauer und Rahmenbedingungen der Umschulung
Wer eine Umschulung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf absolviert, profitiert laut der Bundesagentur für Arbeit von einer deutlich verkürzten Dauer: Eine solche Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre – also rund ein Drittel kürzer als die reguläre Ausbildung. Im Einzelfall kann die Dauer sogar noch weiter verkürzt werden, wenn besondere Vorkenntnisse vorliegen.
Für Menschen, die nicht in Vollzeit umschulen können, gibt es auch die Möglichkeit, die Umschulung in Teilzeit oder als Fernunterricht zu absolvieren. Diese Varianten dauern in der Regel länger als zwei Jahre – ein Aspekt, den Sie bei Ihrer Lebens- und Finanzplanung berücksichtigen sollten.
Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet grundsätzlich zwei Hauptformen: die betriebliche Umschulung bei einem Handwerksbetrieb und die Umschulung bei einem Bildungsträger. Beide Wege führen zu einem anerkannten Abschluss, unterscheiden sich aber erheblich in Alltagsgestaltung und Finanzierung. Auf diese Unterschiede geht der folgende Abschnitt ein.
Finanzierung: Betrieb, Bildungsträger und Förderung
Die Finanzierungsfrage ist für viele Berufswechsler ausschlaggebend. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt die Regelungen je nach Umschulungsform:
Betriebliche Umschulung
Bei der betrieblichen Umschulung erhalten Umschülerinnen und Umschüler in der Regel eine Ausbildungsvergütung. Diese orientiert sich im ersten Umschulungsjahr in der Regel am Tarifverdienst von Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr. Gibt es keine tariflichen Regelungen, kann stattdessen eine ausbildungsähnliche Vergütung gezahlt werden. Fördert die Agentur für Arbeit die betriebliche Umschulung, kann zusätzlich zur Ausbildungsvergütung Arbeitslosengeld gezahlt werden – wobei dies von den jeweiligen Fördervoraussetzungen abhängt.
Wie hoch der Tarifverdienst im zweiten Ausbildungsjahr in Ihrem Gewerk und Ihrer Region konkret ausfällt, erfahren Sie direkt bei dem aufnehmenden Handwerksbetrieb oder der zuständigen Handwerkskammer – diese Werte variieren je nach Tarifgebiet und Gewerk.
Umschulung beim Bildungsträger
Findet die Umschulung in einer Bildungseinrichtung statt, erhalten Umschülerinnen und Umschüler keine Ausbildungsvergütung. Die Agentur für Arbeit kann in diesem Fall jedoch die Kurskosten übernehmen und zusätzlich Arbeitslosengeld zahlen. Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn kein geeigneter Betrieb für eine betriebliche Umschulung gefunden wird oder wenn eine strukturiertere Lernumgebung bevorzugt wird.
Der Beruf Maler und Lackierer: Fachrichtungen im Überblick
Wer eine Umschulung zum Maler anstrebt, sollte frühzeitig wissen, dass der Ausbildungsberuf „Maler und Lackierer" laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in fünf Fachrichtungen unterteilt ist:
- Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
- Bauten- und Korrosionsschutz
- Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
- Gestaltung und Instandhaltung
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege
Das BIBB listet diese fünf Fachrichtungen ohne eine inhaltliche Beschreibung der einzelnen Spezialisierungen jenseits der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung. Was die jeweiligen Fachrichtungen inhaltlich genau umfassen und welche in Ihrer Region über Bildungsträger oder Betriebe angeboten werden, klären Sie am besten direkt mit der zuständigen Handwerkskammer oder dem jeweiligen Bildungsträger. Die Wahl der Fachrichtung prägt Ihre spätere berufliche Ausrichtung erheblich – eine frühzeitige Recherche lohnt sich daher.
Was Maler und Lackierer tatsächlich tun
Das Berufsbild ist vielfältiger als der Name vermuten lässt. Laut BIBB umfasst das Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung folgende Aufgaben:
- Entwerfen und Umsetzen von Konzepten für die Raum- und Fassadengestaltung
- Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen für Beschichtungen
- Behandeln, Beschichten, Bekleiden und Gestalten von Oberflächen
- Verlegen von Decken-, Wand- und Bodenbelägen
- Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln
- Instandhalten und Instandsetzen von Oberflächen
Dieses Profil gilt ausdrücklich für die Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung. Für andere Fachrichtungen sowie für den Beruf Tischler empfiehlt es sich als Vorschlag, die jeweiligen Berufsprofile direkt in der BIBB-Berufesuche oder bei der zuständigen Handwerkskammer nachzuschlagen.
Für Berufswechsler, die bisher in der Innengestaltung, im Baunebengewerbe oder in kreativen Berufen tätig waren, können einzelne dieser Tätigkeiten bereits vertraut klingen. Das kann ein hilfreicher Gesprächspunkt sein, wenn Sie in einem Bewerbungsgespräch erklären, warum der Beruf Maler und Lackierer der passende Zielberuf für Ihre Umschulung ist.
Alternative: Externenprüfung vor der Handwerkskammer
Nicht jeder Weg zu einem anerkannten Handwerksabschluss führt über eine vollständige Umschulung. Wer bereits praktische Erfahrung im Tischler- oder Malerhandwerk mitbringt, kann laut Bundesagentur für Arbeit über die sogenannte Externenprüfung einen anerkannten Berufsabschluss erwerben. Diese Prüfung wird vor einer Kammer abgelegt – also etwa vor einer Handwerkskammer.
Die Zulassung zur Externenprüfung setzt voraus, dass mindestens eine von mehreren alternativen Voraussetzungen erfüllt ist. Eine dieser Alternativen besteht darin, nachzuweisen, dass man mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem jeweiligen Beruf tätig war und dabei Tätigkeiten ausgeübt hat, die üblicherweise eine Fachkraft verrichtet. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf entspricht das rechnerisch mindestens viereinhalb Jahren einschlägiger Berufspraxis. Daneben können auch andere Wege zur Zulassung führen – beispielsweise das Glaubhaftmachen erworbener Fertigkeiten durch Zeugnisse oder auf andere Weise. Welche konkreten Alternativen im Einzelfall in Betracht kommen, klärt die zuständige Handwerkskammer.
Die Externenprüfung ist besonders für Menschen interessant, die bereits seit Jahren als Helfer im Handwerk arbeiten, aber keinen formalen Abschluss haben. Sie erlaubt es, vorhandene Kompetenz formal anzuerkennen, ohne eine vollständige Umschulung absolvieren zu müssen.
Als Vorschlag zur Vorbereitung: Haben Sie Ihre bisherigen Tätigkeiten dokumentiert – zum Beispiel durch Arbeitszeugnisse, Stundenaufzeichnungen oder Fotos abgeschlossener Projekte? Können frühere Arbeitgeber bestätigen, dass Sie Fachkrafttätigkeiten übernommen haben? Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto einfacher gestaltet sich in der Regel die Beantragung der Zulassung.
Praxisbeispiel: Beschäftigungsbegleitende Qualifizierung in Berlin
Ein konkretes Modell, das zeigt, wie Berufswechsel und Qualifizierung im Handwerk regional organisiert werden können, ist das Berliner Programm InVorK (Integrierte Vermittlungsoffensive für das Berliner Handwerk). Laut der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte ermöglicht dieses Programm beschäftigungsbegleitende Qualifizierungen in verschiedenen Handwerksberufen – darunter ausdrücklich Maler/in und Lackierer/in sowie Tischler/in.
Das Programm richtet sich an Personen, die bereits als Helfer im jeweiligen Berufsfeld des Handwerks tätig sind, eine nicht abgeschlossene Berufsausbildung im entsprechenden Berufsfeld mitbringen oder einen im jeweiligen Berufsfeld nicht anerkannten Berufsabschluss haben. Das Ziel ist die Vermittlung, Beschäftigung, Qualifizierung und Bindung in den jeweiligen Berufen – mit der Möglichkeit, die Ausbildungsdauer durch Anrechnung beruflicher Vorerfahrungen zu verkürzen.
Dieses Berliner Modell zeigt, dass es neben der klassischen Umschulung und der Externenprüfung auch regional organisierte Qualifizierungswege geben kann. Es lohnt sich als Vorschlag, bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit nachzufragen, ob vergleichbare Programme auch in Ihrer Region angeboten werden.
Entscheidungshilfe: Welcher Weg passt zu Ihnen?
Die folgende Übersicht ist als Orientierungsvorschlag gedacht – keine der genannten Optionen ist ohne Prüfung Ihrer persönlichen Situation pauschal empfehlenswert. Konkrete Auskünfte zu Zugangsvoraussetzungen und Förderung erteilen die Agentur für Arbeit und die zuständige Handwerkskammer.
- Betriebliche Umschulung: Könnte passen, wenn Sie lieber direkt im Betrieb lernen, eine Vergütung während der Umschulung bevorzugen und idealerweise bereits einen Betrieb gefunden haben, der bereit ist, Sie aufzunehmen.
- Umschulung beim Bildungsträger: Könnte passen, wenn Sie eine strukturierte Lernumgebung bevorzugen, keinen geeigneten Betrieb finden oder Ihre Lernzeiten flexibler gestalten möchten.
- Externenprüfung: Könnte passen, wenn Sie bereits mehrere Jahre praktische Erfahrung im Zielberuf haben und diese formal anerkennen lassen möchten, ohne eine längere Lernphase zu durchlaufen.
- Regionale Sonderprogramme (z. B. InVorK in Berlin): Könnte passen, wenn Sie als Helfer bereits im jeweiligen Berufsfeld des Handwerks beschäftigt sind und eine begleitende Qualifizierung anstreben.
Vorschläge zur Vorbereitung Ihres Berufswechsels
Die folgenden Fragen können als Vorschläge helfen, bevor Sie eine Umschulung beantragen oder die Zulassung zur Externenprüfung anfragen:
- Haben Sie Ihren bisherigen Beruf und Ihre Qualifikationen vollständig dokumentiert?
- Haben Sie bereits Kontakt zur zuständigen Handwerkskammer aufgenommen, um die mögliche Anrechnung von Vorkenntnissen zu besprechen?
- Haben Sie bei der Agentur für Arbeit einen Beratungstermin zum Thema Umschulung und Förderung vereinbart?
- Wissen Sie, in welcher Fachrichtung (bei Maler und Lackierer) Sie sich spezialisieren möchten?
- Haben Sie geprüft, ob in Ihrer Region betriebliche Umschulungsplätze bei Tischler- oder Malerbetrieben verfügbar sind?
- Kennen Sie regionale Programme Ihrer Agentur für Arbeit, die beschäftigungsbegleitende Qualifizierungen anbieten?
Wenn Sie sich einen Überblick über Stellenangebote im Tischler- oder Malerhandwerk verschaffen möchten – etwa um einen ersten Eindruck zu gewinnen, welche Art von Betrieben und Tätigkeiten in diesem Bereich gesucht werden –, lohnt sich ein Blick auf aktuelle Stellenangebote im Handwerk.
Häufige Fragen zur Umschulung im Handwerk
Fazit: Umschulung Tischler oder Maler – ein strukturierbarer Schritt
Eine Umschulung zum Tischler oder Maler und Lackierer dauert in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf in Deutschland in der Regel zwei Jahre – ein Drittel kürzer als die reguläre Ausbildung. Je nach persönlicher Situation kann sie betrieblich oder über einen Bildungsträger absolviert werden, wobei sich die Finanzierungsmöglichkeiten je nach Umschulungsform unterscheiden: Betriebliche Umschüler erhalten in der Regel eine Ausbildungsvergütung; bei Umschulung über einen Bildungsträger kann die Agentur für Arbeit die Kurskosten übernehmen und Arbeitslosengeld zahlen. Wer bereits handwerkliche Berufserfahrung mitbringt, kann außerdem über die Externenprüfung oder regionale Programme wie InVorK in Berlin einen anerkannten Abschluss anstreben. Eine Beratung bei der Agentur für Arbeit oder der Handwerkskammer kann helfen, den individuell passenden Weg zu klären.
Passende Stellen entdecken: Aktuelle Stellenangebote


